Als Baustellenkoordinatoren unterstützen und koordinieren wir firmenübergreifend die ausführenden Unternehmen bei der Arbeitsvorbereitung, der Ausführungsplanung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und bei der Festlegung der einzelnen und gemeinsamen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle.
Denn auch der private „Häuslbauer“ ist laut Bau KG (Baustellenkoordinationsgesetz) dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit seiner Bauarbeiter zu schützen: Zu den vorrangigen Pflichten gehören das Absichern von möglichen Absturzstellen, die gründliche Planung aller Bauwege, die einwandfreie Lagerung von Baumaterial sowie das Tragen von Sicherheitsschuhen und Helmen. Also nicht vergessen: Safety first! Call Pro Constructa!